DFB-Bandenwerbung-Affäre: Freispruch für Ex-Schatzmeister Osnabrügge

Natalia Schubert
geprüft von Lukas Stratmann | 5 Min. Lesezeit

Nach über fünf Jahren Ermittlungen und einer spektakulären Razzia mit 200 Beamten hat das Landgericht Frankfurt den früheren DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge vom Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung freigesprochen. Das Gericht übt dabei scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft – und der DFB hofft auf 31 Millionen Euro zurück.

Am 4. Februar 2026 endete vor der 2. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ein Verfahren, das den Deutschen Fußball-Bund über Jahre hinweg in Atem gehalten hat. Nach zehn Verhandlungstagen sprach die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler den früheren DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall frei. Der DFB, der als Nebenbeteiligter geführt wurde, wurde ebenfalls freigesprochen.

Die Worte der Richterin ließen keinen Interpretationsspielraum: „Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung.” Distler stellte unmissverständlich fest, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Handlung Osnabrügges oder anderer DFB-Verantwortlicher gebe. Mit dem Urteil ist die strafrechtliche Aufarbeitung der sogenannten Bandenwerbung-Affäre nun endgültig abgeschlossen.

Worum es bei der Bandenwerbung-Affäre ging

Im Kern drehte sich das Verfahren um eine steuerrechtliche Zuordnungsfrage. Der DFB hatte die Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heimländerspielen der Nationalmannschaft in den Jahren 2014 und 2015 der steuerfreien Vermögensverwaltung zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und erhob den Vorwurf, diese Erlöse hätten dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden müssen.

Der Hintergrund: Der DFB hatte die Rechte zur Vergabe der Werbeflächen in den Stadien bei Länderspielen an die Schweizer Vermarktungsagentur Infront verpachtet. Die Staatsanwaltschaft argumentierte jedoch, dass Infront bei der Auswahl der Werbepartner kein echter Handlungsspielraum verblieben sei. Der DFB habe über seine Sponsorenverträge aktiv bei der Vergabe mitgewirkt und die Exklusivität des damaligen Generalsponsors und Generalausrüsters geschützt. Dadurch, so die Anklage, seien die Einnahmen steuerpflichtig gewesen und der DFB habe rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen.

Osnabrügge, der von April 2016 bis März 2022 als Schatzmeister des DFB fungierte, wurde vorgeworfen, für diese angeblich falsche steuerliche Zuordnung verantwortlich gewesen zu sein.

Spektakuläre Razzia als Startschuss der Ermittlungen

Öffentlich bekannt wurde die Affäre durch eine aufsehenerregende Razzia am 7. Oktober 2020. An jenem Morgen marschierten rund 200 Beamte von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Bundeskriminalamt und Bundespolizei in der damaligen DFB-Zentrale in der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise auf – teilweise schwer bewaffnet und mit Maschinenpistolen ausgestattet. Zeitgleich wurden Privatwohnungen eines halben Dutzends ehemaliger und aktiver DFB-Funktionäre in fünf Bundesländern durchsucht: Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Die Ermittlungen richteten sich ursprünglich gegen sechs Beschuldigte, darunter neben Osnabrügge auch der ehemalige DFB-Präsident Reinhard Grindel, Ex-Generalsekretär Friedrich Curtius und Ex-Interimspräsident Rainer Koch. Die Verfahren gegen Grindel und Curtius wurden später gegen Geldauflagen von 80.000 Euro beziehungsweise 20.000 Euro eingestellt. Die Ermittlungen gegen Koch sowie die früheren Funktionäre Reinhard Rauball und Helmut Sandrock wurden ebenfalls eingestellt. Osnabrügge blieb als einziger Angeklagter übrig und weigerte sich, die Vorwürfe durch eine Geldauflage zu beenden.

Richterin rügt Staatsanwaltschaft scharf

Was das Urteil über den reinen Freispruch hinaus bemerkenswert macht, ist die massive Kritik der Richterin an den Ermittlungsbehörden. Distler bezeichnete Osnabrügge als „Spielball zwischen DFB und Finanzbehörden” und legte offen, was sie als „strukturelle Schwächen bei den Finanzbehörden” bezeichnete.

Das Gericht stellte fest, dass die linke Hand bei den Behörden offenbar nicht wusste, was die rechte tat. Der DFB hatte sich zur Rechtsfrage der Bandenwerbung in einer laufenden Betriebsprüfung durchgehend mit den zuständigen Finanzbeamten ausgetauscht. Diese Kommunikation erreichte aber nie den sogenannten „Innendienst”, der für die steuerliche Veranlagung zuständig war. Die Anklage stützte sich laut Distler „auf Kronzeugen, die nicht zuständig waren, weder zeitlich noch in ihrer Funktion.”

Noch deutlicher wurde die Richterin in ihrer Einschätzung der Ermittlungsarbeit: Das damals ermittelnde Duo der Staatsanwaltschaft sei „möglicherweise überfordert” gewesen. Sie deutete zudem an, dass die Ermittlungen nicht fair und ausgewogen geführt worden seien. Selbst die Staatsanwaltschaft lenkte im Laufe der Hauptverhandlung ein und beantragte am Ende ebenfalls einen Freispruch – ein äußerst seltener Vorgang.

DFB erhebt schwere Vorwürfe gegen Ermittlungsbehörden

In seiner offiziellen Stellungnahme nach dem Urteil holte der DFB zum Gegenschlag aus. Der Verband sieht seine seit Beginn vorgetragene Rechtsauffassung vollständig bestätigt und erhob massive Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. In der Mitteilung des DFB heißt es, die Staatsanwaltschaft habe „die Regeln einer fairen und rechtsstaatlichen Verfahrensführung in erheblichem Ausmaß verletzt und das gesetzliche Gebot einer objektiven Sachverhaltsermittlung grob missachtet.”

Besonders gravierend sei die während der Hauptverhandlung dokumentierte Einflussnahme der Staatsanwaltschaft auf den Bericht der Betriebsprüfer: Auf Betreiben der Anklagebehörde seien entlastende Passagen gezielt entfernt worden. Zudem hätten die Ermittlungsbehörden die tatsächliche Veranlagungspraxis des Finanzamtes vernachlässigt, obwohl der DFB mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen habe.

DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner sprach von einem „nachhaltigen Schaden” für den Verband: „Der DFB wurde diskreditiert. Es gab aber kein Fehlverhalten des DFB, das Fehlverhalten lag auf der Seite der Staatsanwaltschaft.”

Auch die unverhältnismäßige Razzia mit 200 teilweise bewaffneten Beamten kritisierte der DFB scharf. Hier seien unter dem Aufwand erheblicher Steuermittel unnötige Maßnahmen durchgeführt worden, die den Verband nachhaltig beschädigt hätten.

Osnabrügge: „Das hätte nie passieren dürfen”

Der 55-jährige Rechtsanwalt aus Bonn, der die Vorwürfe über seine Anwälte stets zurückgewiesen hatte, äußerte sich am letzten Verhandlungstag erstmals persönlich – sichtlich bewegt und mit den Tränen kämpfend. Nach fast sechs Jahren unter Anklage sprach er von einer „grauen Wolke”, die seit der Razzia 2020 über seiner Familie liege.

Seine Worte waren eine deutliche Anklage gegen die Ermittlungsbehörden: „Die Staatsanwaltschaft spielt mit der Existenz von Menschen. Wie schnell man als Unschuldiger in so eine Situation geraten kann, in Deutschland, im 21. Jahrhundert – das ist dramatisch.” Und weiter: „Das ist der letzte Fallschirm des Rechtsstaats. Das Ganze hätte nie passieren dürfen.”

Eine bittere Erkenntnis formulierte Osnabrügge bereits vor dem Urteil: „Der Skandal macht die Schlagzeilen, nicht der Freispruch.”

31 Millionen Euro: Der DFB hofft auf Rückzahlung

Über die persönliche Dimension hinaus hat das Urteil enorme finanzielle Bedeutung für den DFB. Wegen der Bandenwerbung-Affäre hatte das Finanzamt Frankfurt dem Verband die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 aberkannt. Die Folge: Der DFB musste 31 Millionen Euro an Steuernachzahlungen leisten.

Der Verband hat gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit Einspruch eingelegt. Das Verwaltungsverfahren läuft noch. Nach dem strafrechtlichen Freispruch hofft der DFB nun, diese 31 Millionen Euro zurückzuerhalten. Sollte der Einspruch keinen Erfolg haben, bliebe dem Verband noch der Gang vor das hessische Finanzgericht in Kassel.

DFB fordert politische Aufklärung

Der DFB belässt es nicht beim juristischen Sieg, sondern geht in die Offensive. Der Verband fordert die hessische Landespolitik auf, die sich „auch aus den Worten des Gerichts ergebenen Vorwürfe umfassend aufzuklären.” In seiner Mitteilung stellte der DFB klar: „Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben jahrelang ein Strafverfahren fortgeführt und zur Anklage gebracht, obwohl die Vorwürfe schon vor Jahren vom DFB entkräftet worden waren.”

Damit steht die Frage im Raum, ob und wie Kontrollinstanzen auf die dokumentierten Verfahrensmängel reagieren werden. Auch die Rolle der Oberfinanzdirektion und der Steuerfahndung müsse kritisch hinterfragt werden, so der DFB.

Nächste Krise nach dem Sommermärchen-Prozess

Die Bandenwerbung-Affäre reiht sich ein in eine Serie von juristischen Auseinandersetzungen, die den DFB in den vergangenen Jahren belastet haben. Wie schon im sogenannten Sommermärchen-Prozess um die dubiosen Geldflüsse rund um die WM 2006 wurde der DFB auch in diesem Verfahren als Nebenbeteiligter geführt. Während der DFB im Sommermärchen-Prozess jedoch mild verurteilt wurde – das Gericht warf dem Verband vor, das korrupte System der FIFA aktiv unterstützt zu haben –, endete die Bandenwerbung-Affäre nun mit einem vollständigen Freispruch.

Für den DFB ist das Urteil ein wichtiges Signal. Richterin Distler mahnte, dass „frühere Verfehlungen” keine „dauerhafte Vorverurteilung” rechtfertigen dürften. Es müsse wieder einen „normalen Umgang” zwischen dem Verband, der Staatsanwaltschaft und den Finanzbehörden geben. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.

Natalia Schubert - Fußballanalystin & Sportjournalistin |
Natalia Schubert Natalia Schubert ist Fußballanalystin und seit über zwölf Jahren im professionellen Sportjournalismus tätig. Sie analysiert nationale und internationale Wettbewerbe mit Schwerpunkt auf taktischen Zusammenhängen, statistischen Auswertungen und der Einordnung sportlicher Leistungen.

In dieser Zeit schrieb sie für verschiedene renommierte Sportmagazine und Online-Redaktionen, für die sie Spielanalysen, Vorberichte und Hintergrundartikel verfasste. Ihre Arbeit ist geprägt von einer strukturierten Analyse und einer verständlichen Einordnung sportlicher und statistischer Zusammenhänge.